Wirtschaftsrecht

Amtshaftung bei gesetzwidriger Verordnung eines Betretungsverbots

MMag. Dr. Clemens Kriechbaumer

Eine Besprechung zu OGH 1 Ob 75/22v

Der VfGH hat in mehreren Erkenntnissen die Verordnung von Betretungsverboten für Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie für Gastronomiebetriebe nach der COVID-19-Maßnahmenverordnung-96 für gesetzwidrig erklärt, da es der Gesundheitsminister entgegen den Vorgaben des § 1 COVID-19-Maßnahmengesetz und des in Art 18 Abs 2 B-VG normierten Legalitätsprinzips unterlassen hatte, die Entscheidungsgrundlagen für diese Verordnung im Verordnungsakt zu dokumentieren. Ohne diese Dokumentation sei es nicht möglich, die Verordnung auf ihre Gesetzmäßigkeit zu überprüfen.1 Der OGH hat jüngst in einer Entscheidung vom 18. 5. 2022 ausgesprochen, dass die Ansicht der Vorinstanz, dass aus dieser Gesetzwidrigkeit kein Amtshaftungsanspruch abgeleitet werden könne, weil die Vorgangsweise des Gesundheitsministers vertretbar gewesen sei, als nicht korrekturbedürftig angesehen und die Revision gegen diese Entscheidung des Berufungsgerichtes zurückgewiesen.2 Im folgenden Beitrag soll dargestellt werden, warum diese Entscheidung des OGH zu kritisieren ist.3

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2022/552

17.10.2022
Heft 10/2022
Autor/in
Clemens Kriechbaumer

MMag. Dr. Clemens Kriechbaumer ist Rechtsanwalt und Partner bei der PEHB Rechtsanwälte GmbH in 5020 Salzburg.