Eine Besprechung zu OGH 1 Ob 75/22v
Der VfGH hat in mehreren Erkenntnissen die Verordnung von Betretungsverboten für Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie für Gastronomiebetriebe nach der COVID-19-Maßnahmenverordnung-96 für gesetzwidrig erklärt, da es der Gesundheitsminister entgegen den Vorgaben des § 1 COVID-19-Maßnahmengesetz und des in Art 18 Abs 2 B-VG normierten Legalitätsprinzips unterlassen hatte, die Entscheidungsgrundlagen für diese Verordnung im Verordnungsakt zu dokumentieren. Ohne diese Dokumentation sei es nicht möglich, die Verordnung auf ihre Gesetzmäßigkeit zu überprüfen.1 Der OGH hat jüngst in einer Entscheidung vom 18. 5. 2022 ausgesprochen, dass die Ansicht der Vorinstanz, dass aus dieser Gesetzwidrigkeit kein Amtshaftungsanspruch abgeleitet werden könne, weil die Vorgangsweise des Gesundheitsministers vertretbar gewesen sei, als nicht korrekturbedürftig angesehen und die Revision gegen diese Entscheidung des Berufungsgerichtes zurückgewiesen.2 Im folgenden Beitrag soll dargestellt werden, warum diese Entscheidung des OGH zu kritisieren ist.3
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