Im Urteil in der Rs Amurta 1) trifft der EuGH zwei wesentliche Aussagen: Erstens stehen Steuerrichtlinien dem Grundfreiheitsschutz nicht entgegen, zweitens vermag eine abkommensrechtliche Anrechnung im Ansässigkeitsstaat eine steuerliche Diskriminierung durch den Quellenstaat zu „neutralisieren“. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Konsequenzen dies für die österreichische Rechtslage hat.
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Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel ist Dean der JKU Business School und Vorstand des Instituts für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Johannes Kepler Universität Linz, Leiter der Arbeitsgruppe Umsatzsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und Mitglied der Redaktion der Steuer- und Wirtschaftskartei (SWK). Er vertritt die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Indirect Tax Committee der CFE.
Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU) ist Professor für Internationales Steuerrecht an der WU Wien. Er ist in mehreren internationalen Gremien aktiv und leitet etwa die ECJ Task Force der CFE Tax Advisers Europe, ist stellvertretender Vorsitzender des Permanent Scientific Committee der International Fiscal Association (IFA) und Mitglied des D-A-CH-Steuerausschusses.