Artikelrundschau September 2018 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Anbringen per E-Fax entspricht der Telekopie-VO (Kapferer/Rzeszut, BFGjournal 9/2018, S. 352)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das Verfassen einer Eingabe am Computer und deren Übermittlung als E-Fax an die Abgabenbehörde entspreche der Telekopie-Verordnung. Das Fehlen eines eigenhändig unterschriebenen Originals des Anbringens berechtige die Abgabenbehörde nicht zu dessen Zurückweisung oder Nichtbehandlung.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/812

23.11.2018
Heft 21/2018