Steuerrecht

Anerkennung eines „Angehörigendienst-verhältnisses“ trotz zu niedrigen Lohns

Mag. Bernhard Renner

Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen werden vom Fiskus - oft durchaus zu Recht - mit Argusaugen beobachtet. Oftmalig hegt die Finanzverwaltung den Verdacht, dass Einkünfte im Familienverband, etwa durch Konstruktion von Dienstverhältnissen, zwischen Gut- und Schlechterverdienern verschoben werden und de facto „Splitting“ betrieben wird. Die Vorgangsweise ist allerdings unterschiedlich: Während zu hohe Gehälter an Nahestehende auf ein angemessenes Maß reduziert werden, finden zu niedrige Löhne oft gar keine Anerkennung. Der UFS ist nun zum Ergebnis gekommen, dass auch unangemessen niedrige Zahlungen an nahe Angehörige Anerkennung finden können1).

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Artikel-Nr.
RdW 2005/654

15.09.2005
Heft 9/2005
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.