Steuerrecht

Anfechtung des Säumniszuschlages bei unwirksamer Zustellung

Christoph Ritz

Ein Einkommensteuerbescheid wird durch Organe der Post am 14. Februar 1994 in den für die Wohnung (Abgabestelle) bestimmten Briefkasten eingelegt. Die (beabsichtigte) Zustellung ist eine solche ohne Zustellnachweis. Der Bescheid1) weist im Spruch als Fälligkeitszeitpunkt der Nachforderung (1 Mio S) den 21. März 1994 aus. Der Abgabepflichtige befand sich vom 10. Februar bis 30. März 1994 im Ausland. Am 30. März 1994 kehrt er an die Abgabestelle zurück. Er entrichtet am folgenden Tag die Einkommensteuernachforderung. Der Einkommensteuerbescheid wird rechtskräftig.

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 83

01.02.1995
Heft 2/1995
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).