Wirtschaftsrecht

Anfechtungsbefugnis des in der Hauptversammlung nicht persönlich erschienenen Aktionärs

Dr. Ingo Kapsch

Zur Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses einer AG ist jeder in der Hauptversammlung erschienene Aktionär, der gegen den Beschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt hat, anfechtungsbefugt. Dieser Beitrag untersucht die Folgen für die Erhebung einer Anfechtungsklage, wenn der Aktionär nicht persönlich in der Hauptversammlung erscheint, sondern sich in der HV eines Dritten bedient.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/28

23.01.2008
Heft 1b/2008
Autor/in
Ingo Kapsch

Dr. Ingo Kapsch ist Partner bei HLMK Rechtsanwälte. Er ist auf Gesellschafts- und Unternehmensrecht spezialisiert.