Wirtschaftsrecht

Anfechtungsschutz durch Reorganisationsverfahren (§§ 18, 20 URG)

o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard König

Der (meist vorgeschobene) Hauptvorwurf der „Sanierungsfeindlichkeit“ des bisher geltenden Insolvenzrechts knüpfte (auch) an die anfechtungsrechtlichen Bestimmungen der KO an, die jede Sanierungshilfe zu einem Risikogeschäft gemacht hätten. Die einschlägigen Privilegien des URG vermindern - legt man sie „wohlwollend“ aus - dieses Risiko entscheidend. Davon können insbesondere Sanierungsfinanzierer profitieren.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 1

15.01.1998
Heft 1/1998
Autor/in

o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard König ist Professor am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck.

Publikationen:

Zahlreiche Publikationen zum Zivil-, Zivilverfahrens- und Sportrecht.