Arbeitsrecht

Anforderungen an den Inhalt eines Dienstzeugnisses

Julia Eichinger

Vor wenigen Monaten hatte sich das ASG Wien in zwei interessanten Fällen mit den Anforderungen an den Inhalt von Dienstzeugnissen auseinander zu setzen.

Im ersten Fall 1) erhielt eine Büroangestellte nach ihrer Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit folgendes Zeugnis:

„Frau ... war in unserem Unternehmen in der Zeit vom 21. 10. 1991 bis zum 28. 2. 1994 in der Abteilung Auftragsbearbeitung tätig. Zu ihren Aufgaben gehörte die telefonische Auftragsannahme, die Fakturierung der Kundenaufträge mittels EDV, diverse Dispositionen mit der Auslieferung sowie sonstige im Rahmen der Fakturierung anfallende Büroarbeiten. Das Dienstverhältnis wurde unsererseits per 28. 2. 1994 gelöst.“

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 347

01.09.1995
Heft 9/1995
Autor/in
Julia Eichinger

Dr. Julia Eichinger ist Assistenzprofessorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der WU Wien. Einen ihrer Forschungsschwerpunkte bildet das Antidiskriminierungsrecht.

Publikationen:

Zum Antidiskriminierungsrecht liegen zahlreiche Veröffentlichungen der Autorin in Buchform sowie als Beiträge in Fachzeitschriften und Sammelbänden vor. Zuletzt war sie Co-Autorin des Kommentars Hopf/Mayr/Eichinger, GlBG (Wien 2009).