(Renner, SWK 27/2008, S 728)
Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Nach Ansicht des dt BFH (10. 4. 2008, VI R 38/06) führen kleinere Mängel jedoch nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.