M&A-Ecke

Anforderungen an eine vom Jahresabschlussstichtag um einen Tag abweichende Bilanz

ao. Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler

Das Vorliegen einer Bilanz der Mitunternehmerschaft zum Einbringungsstichtag ist eine der Anwendungsvoraussetzungen des § 12 UmgrStG für Einbringungen nach Art III UmgrStG. Der Beitrag versucht, Mindestkriterien für das Vorliegen einer Bilanz zu identifizieren.

Der UFS hatte in der Berufungsentscheidung vom 7. 6. 2011, RV/0166-G/07, eine höchst interessante Frage zu beantworten. Kurzgefasst ging es darum, ob eine bestimmte Vermögensübersicht als Bilanz zu einem bestimmten Stichtag anzuerkennen ist. Da diese Bilanz rechtlich Anwendungsvoraussetzung für Art III UmgrStG ist, hätte das Verneinen dieser Eigenschaft die Steuerpflicht der Einbringung zur Folge.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/569

05.07.2012
Heft 13/2012
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.