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Anforderungen an einen zukünftigen Rückstellungserlass - Teil 3

o. Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl o. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Gassner Univ. Ass. Dr. Klaus Hirschler Wirtschaftsuniversität Wien

Im letzten Teil des Beitrags werden einige umstrittene Fragen der Bewertung angesprochen, insbesondere im Zusammenhang mit Pauschalrückstellungen und mit Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.

Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 211 Abs 2 HGB)117). Das EStG sieht im Ergebnis keine davon abweichende Bewertungsvorschrift vor118). Es sind daher alle die Höhe der zukünftigen Ausgabe beeinflussenden Tatsachen - unter Beachtung des Vorsichtsprinzips - zu berücksichtigen119).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1998, 381

01.08.1998
Heft 15/1998
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.