(Milla/Butollo, RWZ 2010/15, S. 57)
Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (sog "related parties") sind in IAS 24 geregelt. Auch das UGB sieht nach dem URÄG 2008 erweiterte verpflichtende Anhangangaben vor. Während der erste Teil der Artikelreihe auf die Besonderheiten einging, mit denen sich Unternehmen bei der Bilanzierung nach IFRS oder UGB konfrontiert sehen, stellt der zweite Teil die Perspektive des Abschlussprüfers in den Vordergrund.
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