In seiner Entscheidung vom 22. 3. 2011, XI ZR 33/10 (WM 2011, 682; siehe auch RdW 2011/188, 189) hat der BGH weitere Anforderungen an die Aufklärung des Kunden im Rahmen einer Anlageberatung formuliert und die Interessenwahrungspflicht des Beraters mit noch schärferen Konturen versehen.
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Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.
Publikationen:
Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.