Steuerrecht

Anlaufverluste bei Sortimentumstellung eines Handelsbetriebs

Mag. Bernhard Renner

Anlässlich einer Betriebseröffnung entstandene Anlaufverluste sind bzw waren in zwei Fällen von Relevanz. So sind derartige Verluste bei ertragsorientierten Betätigungen selbst bei Vorliegen von Liebhaberei gemäß § 2 Abs LVO abzugsfähig. Weiters ermöglichte § 18 Abs 7 EStG 1988 idF vor dem KMU-FG 2006 auch Einnahmen-Ausgaben-Rechnern die Berücksichtigung dieser Verluste als Sonderausgabe im Wege des Verlustvortrags. Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) sah in einer Sortimentsumstellung keine (Teil-)Betriebseröffnung und damit auch keine typische „Anlaufverlustsituation“1) - dem ist der VwGH jedoch entgegengetreten2).

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Artikel-Nr.
RdW 2006/718

15.12.2006
Heft 12/2006
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.