Steuerrecht

Anmerkungen zum Beitrag Dr. Quantschnigg

Reinhold Beiser

1. Drei Grenzen sind nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes bei der Erhebung von Umlagen zu beachten, die Grenzen der

Kostenäquivalenz,

Nutzenäquivalenz und

Mitgliederäquivalenz.

Die Umlagen der Wirtschaftskammern sind an diesen Grenzen auszurichten. Das Äquivalenzprinzip wird vom Mehrheitsbericht des Handelsausschusses ausdrücklich anerkannt (RdW 1994, 373).

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 43

01.01.1995
Heft 1/1995
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.