zuvor abrufbar unter: RdW_digitalOnly 2020/19
Am 5. 4. 2020 ist das 4. COVID-19-Gesetz in Kraft getreten. Es enthält ua das 2. COVID-19- Justiz-Begleitgesetz ("2. COVID-19-JuBG"), dessen I. Hauptstück "Bürgerliche Rechtssachen" sich mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Fähigkeit bestimmter Schuldner befasst, vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Gegenstand der Regelungen sind ua "Mietzinsrückstände bei Wohnungsmietverträgen" und "Zahlungen bei Kreditverträgen". Der gegenständliche Beitrag befasst sich in erster Linie mit dem Thema "Mietzinsrückstand". Er stellt die nach der Begründung des Gesetzesantrags "punktuelle und temporäre" Regelung des § 1 2. COVID-19-JuBG vor. Zugleich macht er auf Fragen aufmerksam, die sich bei Anwendung des Gesetzes stellen. Der Beitrag beruht auf der Rechtslage am 27. 4. 2020. Das 6. bis einschließlich 17. COVID-19-Gesetz, die am 28. 4. 2020 im Nationalrat beschlossen werden sollen, enthalten in ihrer Fassung vom 27. 4. 2020 (allerdings) keine mietrechtlichen Regelungen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.