Wirtschaftsrecht

Anmerkungen zur „unordentlichen“ HauptversammlungZum Beitrag von Hermann Wenusch

Univ.-Prof. Dr. / Christian Nowotny

Im Folgenden soll der Beitrag vonH. Wenusch um zwei Anmerkungen erweitert werden: Entgegen der Ansicht vonH. Wenuschstellt die Subtraktionsmethode ein zulässiges Verfahren dar, insofern sichergestellt ist, dass im Protokoll sowohl die Nein-Stimmen als auch die Stimmenthaltungen aufgenommen werden. Ebenso schadet die Unterzeichnung des Teilnehmerverzeichnisses vor dem ersten Abstimmungsvorgang dann nicht, wenn dieses während der Abstimmungsvorgänge fortgeführt und am Ende der Hauptversammlung vom Vorsitzenden unterschrieben wird.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/598

15.12.2003
Heft 12/2003
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.