Aufgrund der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (BGBl II 2021/475, ausgegeben am 21. 11. 2021) war es notwendig, die AMS-Bundesrichtlinie zur Kurzarbeitsbeihilfe anzupassen.1 Dies hat zur Konsequenz, dass sich Änderungen der bisherigen COVID-19-Kurzarbeit Phase V2 ergeben haben.
In diesem Beitrag geben wir
einen praxisbezogenen Überblick über die 10 wesentlichsten Punkte, die sich bei der COVID-19-Kurzarbeit Phase V geändert haben, undNoch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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