Die Forschungsprämie fördere Aufwendungen von Unternehmen im Bereich der Forschung und experimentellen Entwicklung. Durch das AbgÄG 2022 solle im Bereich der Forschungsprämie insb die Bemessungsgrundlage um einen Unternehmerlohn ausgeweitet, die Antragsfrist geändert und eine Teilauszahlung ermöglicht werden.
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