Unionsrechtlich sei geboten, dass beschränkt Steuerpflichtige, bei denen die Steuer durch Steuerabzug erhoben wird,
im Vergleich zu unbeschränkt Steuerpflichtigen, die dem Tarif unterliegen, nicht nachteiliger behandelt würden. Die Autorin untersucht, ob den unionsrechtlichen Anforderungen nach den jüngsten Steuerreformen durch das KonStG 2020 und das ÖkoStRefG 2022 noch entsprochen wird.
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