Steuerrecht_Aktuell

Anrechnung der GrESt bei gemeinsamer Verschmelzung von Mutter- und Tochter- auf die Großmuttergesellschaft nach § 1 Abs 4 GrEStG nicht erforderlich

StB Dr. Elisabeth Höltschl, MSc / Mag. Christian Oberkleiner, MAS / Mag. Gottfried Maria Sulz

Der vorliegende Beitrag analysiert die grunderwerbsteuerlichen Folgen der Verschmelzung von Mutter- und Tochtergesellschaft auf die Großmuttergesellschaft im Rahmen eines gemeinsamen Verschmelzungsvertrags.

Verschmelzungen unterliegen nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer, wenn dadurch ein Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet wird. Ebenso unterliegen Aufwärtsverschmelzungen auf einen unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschafter der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG, wenn dadurch ein Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet wird. Weiters können auch Aufwärtsverschmelzungen von nicht grundstücksbesitzenden Gesellschaften der Grunderwerbsteuer unterliegen, wenn Anteile an grundstücksbesitzenden Gesellschaften übertragen werden: Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück, so unterliegt der Grunderwerbsteuer, soweit eine Besteuerung nach § 1 Abs 2a GrEStG1 nicht in Betracht kommt, außerdem ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung von mindestens 95 % aller Anteile an der Gesellschaft begründet (§ 1 Abs 3 Z 3 GrEStG). § 1 Abs 4 GrEStG bestimmt dazu ein Anrechnungsverfahren.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/292

26.06.2024
Heft 12/2024
Autor/in
Elisabeth Höltschl

StB Dr. Elisabeth Höltschl, MSc ist bei TPA Steuerberatung GmbH tätig und ehemalige Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Christian Oberkleiner

Mag. Christian Oberkleiner, MAS ist Steuerberater und Partner bei TPA Steuerberatung GmbH. Er ist spezialisiert auf Umgründungen, M&A und Konzernsteuerrecht.

Gottfried Sulz

Mag. Gottfried Maria Sulz ist selbstständiger Steuerberater sowie Partner und Geschäftsführer von TPA Steuerberatung. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind Freie Berufe, Rechtsformgestaltung, Körperschaftsteuer, Gemeinnützigkeit und Umgründungen sowie Stiftungen. Er ist Vorsitzender der AG Gewinn­er­mittlung­/­Unternehmereinkünfte sowie der AG Gemeinnützigkeit und Spendenwesen, weiters Vorsitzender-Stellvertreter der AG Umgründungssteuerrecht des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der KSW; Fachautor und Vortragender.