(Schuchter/Toifl, SWI 7/2008, S. 291)
In der Praxis stelle sich oft die Frage, wie Steuerpflichtige die Berechtigung zur Freistellung oder Reduktion ihrer Einkünfte von der inländischen Besteuerung aufgrund eines DBA nachweisen können. Die im Artikel besprochene Entscheidung des UFS Graz vom 15. 1. 2008, RV/0527-G/06, hat nach Ansicht der Autoren Licht ins Dunkel gebracht und den Begehrlichkeiten der österreichischen Finanzverwaltung klare Grenzen gesetzt.
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