Ansässigkeitsbescheinigungen sind in der Praxis zentral für die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Sie dienen Steuerpflichtigen als Glaubhaftmachung ihrer Ansässigkeit in einem Staat und werden von der Steuerverwaltung des Ansässigkeitsstaats ausgestellt, um bei Vorlage im DBA-Partnerstaat die aufgrund eines DBA bestehenden Vorteile geltend machen zu können - in den allermeisten Fällen zur Inanspruchnahme reduzierter Quellensteuern. Derzeit gibt es keine einheitlichen Vorlagen für solche Ansässigkeitsbescheinigungen und auch deren Form (in Papier oder elektronisch) ist von Land zu Land unterschiedlich. Die jüngst verabschiedete FASTER-Richtlinie der EU soll hier zumindest im Binnenmarkt Abhilfe schaffen. Die Autorin und der Autor geben einen Überblick über die geltende Rechtslage und Verwaltungspraxis in Österreich sowie einen Ausblick auf die anstehenden Änderungen aufgrund der EU-Vorgaben.
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