Würden zur Einkunftserzielung verwendete Gebäude zerstört und neu aufgebaut, so stelle sich im Betriebs- und Privatvermögen die Frage, wie Ersatzleistungen aus Schadenersatz oder Versicherungen im Bilanz- und Steuerrecht zu erfassen seien.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.