Für anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand besteht nach mehr oder minder einhelliger Meinung Aktivierungspflicht. Grenzt man allerdings den Begriff der Anschaffungskosten präzise ab, erübrigt sich das Kriterium der Anschaffungsnähe. Auch bei der Abgrenzung von Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwand kommt es auf die Anschaffungsnähe nicht an.
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Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.