Steuerrecht

Anspruch auf Bescheidaufhebung nach § 299 BAO als verfassungsrechtliches Gebot

Reinhold Beiser

Die Abgabenbehörde kann nach § 299 BAO die Rechtskraft durchbrechen, indem sie rechtskräftige Bescheide von Amts wegen aufhebt. Der Abgabepflichtige hat dagegen keinen Anspruch auf eine derartige Rechtskraftdurchbrechung. Bescheidaufhebungen zu Lasten des Abgabepflichtigen sind daher die Regel, Bescheidaufhebungen zugunsten des Abgabepflichtigen die Ausnahme. Gegen diese Einseitigkeit der Rechtskraftdurchbrechung bestehen verfassungsrechtliche Bedenken unter dem Gesichtspunkt der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Rechtsstaatlichkeit.

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Artikel-Nr.
RdW 1991, 27

01.01.1991
Heft 1/1991
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.