Anmerkungen zu EuGH Rs C-461/111
Die Gewährleistung freien Personenverkehrs im Unionsraum hat nach dem EuGH nunmehr auch Auswirkungen auf den Entschuldungsbereich natürlicher Personen, indem eine wohnsitzbezogene Anknüpfung im Inland für die Bewilligung eines Restschuldbefreiungsantrags durch einen Mitgliedstaat der Freizügigkeit der Arbeitnehmer gem Art 45 AEUV entgegensteht. Nachstehender Beitrag untersucht einerseits, ob der Verbotsgehalt der unionsrechtlichen Grundfreiheit durch ein derartiges Territorialitätserfordernis erfüllt ist, und andererseits, welche Konsequenzen sich aus der Arbeitnehmerfreizügigkeit für das europäische Insolvenzverfahren ergeben.
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