Das AuslBG regelt ua (punktuell) auch die arbeitsrechtlichen Ansprüche illegal beschäftigter Ausländer gegenüber dem Arbeitgeber. Die dazu vorliegende Rsp ist aber teilweise uneinheitlich, während zu anderen Fragen Judikatur fehlt. Eine nähere Betrachtung dieser Thematik ist daher lohnenswert.
§ 29 AuslBG bezweckt, einem illegal beschäftigten Ausländer arbeitsrechtliche Ansprüche zu sichern.1 Damit soll auch auf individualarbeitsrechtlicher Ebene sichergestellt werden, dass kein Anreiz für den Arbeitgeber geschaffen wird, das AuslBG zu umgehen.2 Die Bestimmung wurde zwar mehrfach novelliert, wirft mE aber nach wie vor zahlreiche Fragen auf.3 Erschwerend kommt dazu, dass die Rsp durch ein hohes Maß an Einzelfallbezogenheit charakterisiert ist. Im Folgenden wird daher versucht, die Bestimmung systematisch zu analysieren.4
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