Steuerrecht

„Anteile“ und „Beteiligungen“ -- der kleine Unterschied

o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Die jüngste Diskussion zum Unvereinbarkeitsgesetz, das unter anderem die Offenlegungspflicht von „Anteilsrechten“ an Unternehmen vorsieht, hat gezeigt, dass der Unterschied zwischen „Anteilen“ und „Beteiligungen“ nicht allgemein bekannt ist. -- Das EStG trägt zu dieser Begriffsverwirrung bei.

Unter dem Titel „Veräußerung von Beteiligungen“ regelt § 31 EStG die „Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft“. § 31 EStG verwendet also die Begriffe „Anteile“ und „Beteiligungen“ synonym.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/590

17.11.2003
Heft 11/2003
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.