(Andreaus, taxlex 10/2008, S. 421)
Rückwirkende Verschmelzungen nach Art I UmgrStG haben auch umfangreiche Auswirkungen auf die Anteilsinhaber (Gesellschafter) der beteiligten Körperschaften. Aus einer rückwirkenden Verschmelzung resultieren lt Andreaus beachtenswerte Besonderheiten iZm den §§ 30 und 31 EStG, wenn die im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen anschließend veräußert werden. Der Artikel soll das Problembewusstsein schärfen und Lösungen anbieten.
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