- eine kritische Analyse des Budgetbegleitgesetzes 2025 (BBG 2025)
Das BBG 2025 senkt die Grenze für "Anteilsvereinigungen" in der Grunderwerbsteuer von bisher 95 % auf 75 %. Die derzeit unterschiedlichen Tatbestände für Personen- und Kapitalgesellschaften in § 1 Abs 2a und § 1 Abs 3 GrEStG1 werden in einer Neufassung des § 1 Abs 3 GrEStG vereinheitlicht. Die Grunderwerbsteuerpflicht wird für Personen- und Kapitalgesellschaften erweitert auf einen Wechsel von Gesellschaftsanteilen von "mindestens 75 % innerhalb von sieben Jahren". Der Beitrag analysiert die Änderungen von Anteilvereinigungen in der Grunderwerbsteuer kritisch: Eine Besteuerung eines Wechsels von Gesellschaftsanteilen verstößt gegen Unionsrecht.2
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