Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes durch das StRefG 2015/2016 hinsichtlich der Tatbestände der Anteilsvereinigungen und -übertragungen in § 1 Abs 3 GrEStG sowie den mit diesen Tatbeständen eng im Zusammenhang stehenden Bestimmungen in § 1 Abs 2a und Abs 5 leg cit. Der Beitrag soll die Änderungen der früheren Rechtslage vergleichend gegenüberstellen und Implikationen der Neuerungen auf bestehende Strukturen darstellen.
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