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Anwachsung und Umgründung

Dr. Andreas Damböck

Im vorliegenden Beitrag werden ausgewählte steuerliche Konsequenzen der Anwachsung einer österreichischen Personenhandelsgesellschaft gemäߧ 142 HGB behandelt. Auf Grund der Themenstellung wird ausschließlich auf Anwachsungen von Mitunternehmerschaften eingegangen, die als Folge einer Umgründung stattfinden.

Besteht bei einer zwei- (oder mehrgliedrigen) OHG ein wichtiger Grund zum Ausschluss eines (oder aller bis auf einen) Gesellschafter(s), so kann der andere die Übernahme des Unternehmens im Wege der Anwachsung mit Übernahmeklage beantragen. Über § 161 Abs 2 HGB gilt § 142 HGB auch für die KG, auch dem Kommanditisten steht dieses Klagsrecht zu1). Durch die Anwachsung endet die Personengesellschaft, das Gesamthandvermögen verwandelt sich in Alleineigentum im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ohne Liquidation der Gesellschaft2). Unter Anwachsung ist der unmittelbare Vermögensübergang der Personengesellschaft, der als Betriebsübertragung iSd§ 3 Z 15 FBG im Firmenbuch eingetragen wird3), im Zuge des Ausscheidens des (zweiten) Gesellschafters an den verbleibenden Gesellschafter zu verstehen. Einzelner Übertragungsakte bedarf es nicht4). Die Personengesellschaft wirdaufgelöst und vollbeendet 5). Es liegt eine „andere Art der Auseinandersetzung“ (als die Liquidation) iSd§ 145 Abs 1 HGB vor6).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2000/268

01.03.2000
Heft 5/2000
Autor/in
Andreas Damböck

WP/StB Dr. Andreas Damböck ist Partner bei LeitnerLeitner in Wien und hat langjährige Praxis insb im Bereich der steuerlichen Transaktionsberatung, dem Konzern- und Umgründungssteuerrecht sowie dem internationalen Steuerrecht. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht (Körperschaftsteuer und Umgründungen) der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.