Arbeitsrecht

Anwendbarkeit des VBG auf neu eintretende Arbeitnehmer der Universitäten

Dr. Markus Grimm / Dr. Remo Sacherer, LL.M. / Dr. Christoph Wolf

Mit dem Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) wurden die Universitäten mit Wirksamkeit 1. 1. 2004 aus der staatlichen Verwaltung ausgegliedert. Sie sind nunmehr juristische Personen öffentlichen Rechts (§ 4 UG 2002). Auf Arbeitsverhältnisse zu Universitäten ist, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, das Angestelltengesetz anzuwenden (§ 108 Abs 1 UG 2002). Für ab 1. 1. 2004 an den Universitäten neu aufgenommene Arbeitnehmer gilt bis zum Inkrafttreten eines Kollektivvertrages das Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG 1948) mit Ausnahme der §§ 4, 32 und 34 als Inhalt des Arbeitsvertrages mit der Universität (§ 128 UG 2002). Da das UG 2002 die arbeitsrechtlichen Fragen nur sehr rudimentär regelt und für die Universitäten bis dato noch kein Kollektivvertrag anwendbar ist, ist in der Praxis nicht nur fraglich, auf welche neu eingetretenen Arbeitnehmergruppen der Universitäten das VBG überhaupt anwendbar ist, sondern - falls seine grundsätzliche Anwendbarkeit bejaht wird - in welchem Umfang dies zu geschehen hat. Der folgende Beitrag setzt sich dabei nur mit der arbeitsrechtlichen Situation jener Arbeitnehmer auseinander, deren Dienstverhältnis mit einer Universität nach dem 31. 12. 2003 begonnen hat.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/320

15.05.2007
Heft 5/2007
Autor/in
Christoph Wolf

Hon.-Prof. Dr. Christoph Wolf ist Partner der internationalen Rechtsanwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz; er berät seit rund 20 Jahren vor allem Unternehmen in gerichtlichen und außergerichtlichen Arbeitsrechtsangelegenheiten, inkl Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen, Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, etc. Weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit neben dem Arbeitszeitrecht ist die Beratung von aus der staatlichen Verwaltung ausgegliederten Unternehmen. Darüber hinaus lehrt Christoph Wolf am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien.

Remo Sacherer

Dr. Remo Sacherer, LL.M., ist Rechtsanwalt in Wien und Partner von MOSATI Rechtsanwälten (www.mosati.at), Universitätsassistent am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der WU Wien, Lektor für Arbeits- und Sozialrecht an der Fachhochschule Wiener Neustadt sowie Trainer für Arbeitsrecht am WIFI Wien.

Publikationen (Auswahl):
Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht5 (2010) (gemeinsam mit Eichinger und Kreil); Kommentar zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (2006) (gemeinsam mit B. Schwarz);Arbeitskräfteüberlassung in Österreich und der EU. Rechtliche und soziale Aspekte (2001);Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Arbeitskräfteeinsatz, Zeitschrift für europäisches Arbeits- und Sozialrecht (ZESAR) 2005, 363-374 (gemeinsam mit Runggaldier).

Markus Grimm

Dr. Markus Grimm ist Leiter der Rechtsabteilung der Medizinischen Universität Wien.