Die revisionswerbende GmbH erwarb sieben gebrauchte "Wörthersee-Motorboote" ohne Möglichkeit des Vorsteuerabzugs und verkaufte diese unter Anwendung der Differenzbesteuerung. Der Verkaufspreis der Boote lag um 200.000 € bis 270.000 € über dem Verkehrswert vergleichbarer Boote, die nicht zur Benutzung am Wörthersee zugelassen waren. Für den Verkauf der Boote wandte die GmbH die Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG auf den gesamten Verkaufspreis an. Finanzamt und BFG gingen hingegen hinsichtlich des Verkaufsvorgangs jeweils von zwei selbständigen Hauptleistungen (Verkauf eines gebrauchten Bootes, Übertragung der Lizenz zur Benutzung am Wörthersee) aus.
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