Der vorliegende Beitrag diskutiert die Notwendigkeit der Anwendung der geplanten Eigenkapitalzuwachsverzinsung auf Finanzunternehmen und zeigt anhand einer Simulation die möglichen Folgen für österreichische Banken.
Die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr unter dem Akronym "DEBRA"1 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, mit welchem die steuerliche Bevorzugung der Fremdfinanzierung durch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen im Vergleich zur Nicht-Abzugsfähigkeit der Eigenkapitalvergütung, vermindert werden soll.2 Dazu sollen zwei Elemente zusammenwirken. Einerseits soll eine fiktive Verzinsung auf den Eigenkapitalzuwachs steuerlich abzugsfähig sein,3 andererseits soll die steuerliche Abzugsfähigkeit des Zinsaufwandes eingeschränkt werden. Die Eigenkapitalzuwachsverzinsung ermittelt sich als die Differenz zwischen Nettoeigenkapital4 zu Ende und zu Beginn des Wirtschaftsjahres, multipliziert mit dem fiktiven Zinssatz.5 Der sich so ergebende Betrag ist jeweils über zehn Jahre hinweg abzugsfähig. Der Nettozinsaufwand6 soll hingegen nur zu 85 % steuerlich abzugsfähig sein.7
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