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Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 für Heilbehandlungen durch freiberuflich tätige Heilmasseure

Mag. Ferdinand Rößler

Mit dem mit Wirkung vom 1. April 2003 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Berufe und Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG)BGBl I Nr 169/2002idgF, wurde in Österreich erstmals die Möglichkeit der freiberuflichen Berufsausübung für Heilmasseure geschaffen. Gleichzeitig erfolgten für diese Berufsgruppe umfassende Regelungen des Berufsbildes, der besonderen Berufspflichten, der Berufsberechtigung sowie der Aus- und Fortbildung. Im Folgenden soll untersucht werden, ob für die Umsätze eines freiberuflich tätigen Heilmasseurs die Steuerbefreiung des§ 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994zur Anwendung gelangt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2004/771

15.09.2004
Heft 18/2004
Autor/in
Ferdinand Rößler

Mag. Ferdinand Rößler ist Fachexperte in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist er als Vortragender und Fachautor sowie als Mitherausgeber des Loseblatt-Kommentars zur Mehrwertsteuer – UStG 1994, Ecker/Epply/Rößler/Schwab, tätig.