Mit dem mit Wirkung vom 1. April 2003 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Berufe und Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG)BGBl I Nr 169/2002idgF, wurde in Österreich erstmals die Möglichkeit der freiberuflichen Berufsausübung für Heilmasseure geschaffen. Gleichzeitig erfolgten für diese Berufsgruppe umfassende Regelungen des Berufsbildes, der besonderen Berufspflichten, der Berufsberechtigung sowie der Aus- und Fortbildung. Im Folgenden soll untersucht werden, ob für die Umsätze eines freiberuflich tätigen Heilmasseurs die Steuerbefreiung des§ 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994zur Anwendung gelangt.
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