Erkenntnisse des EuGH

Anwendung des Art 32 Mehrwertsteuerrichtlinie auf die zweite von aufeinanderfolgenden Lieferungen derselben Gegenstände; kein berechtigtes Vertrauen des Steuerpflichtigen auf das Vorliegen der Voraussetzungen für das Recht auf Vorsteuerabzug bloß aufgrund der Angaben auf einer ausgestellten Rechnung

Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuerrichtlinie: Art 32 Abs 1 und Art 168 Buchst a

UStG 1994: § 3 Abs 7 und 8 sowie § 12 Abs 1 Z 1

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EuGH 21. 2. 2018, C-628/16, Kreuzmayr GmbH
gegen Finanzamt Linz
ECLI:EU: C:2018:84

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2019/308

04.11.2019
Heft 21/2019