Arbeitsrecht

Anwendung des deutschen Betriebsverfassungsrechts auf ausschließlich in Österreich tätige Dienstnehmer?

Dr. Hans Georg Laimer, LL.M. (LSE) / Dr. Martin Huger

Entscheidungsbesprechung zu OGH 16. 9. 2011, 9 ObA 65/11s

Im vorliegenden Fall war zu klären, ob bei der Kündigung eines - ausschließlich für die Tätigkeit in Österreich aufgenommenen und tatsächlich auch ausschließlich in Österreich tätigen - Mitarbeiters eines deutschen Betriebes deutsches Betriebsverfassungsrecht Anwendung findet.

Der OGH verneinte die Anwendbarkeit unter Verweis auf die deutsche Rechtsprechung, derzufolge das deutsche Betriebsverfassungsgesetz (dBetrVG) auf Arbeitnehmer, die - wie hier - im Ausland (dh Österreich) ausschließlich für den Auslandseinsatz eingestellt werden, ohne je in einem inländischen (dh deutschen) Betrieb gearbeitet zu haben, nicht anzuwenden sei.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/117

17.02.2012
Heft 2/2012
Autor/in
Martin Huger

Dr. Martin Huger, LL.M. ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der HUGER Rechtsanwalts GmbH in Wien. Sein Beratungsschwerpunkt für nationale und internationale Unternehmen ist dabei das Arbeitsrecht. Er publiziert und trägt regelmäßig zu arbeits- und datenschutzrechtlichen Themen vor. In den letzten Jahren hat er sich dabei intensiv mit dem Thema Home Office und mobiles Arbeiten beschäftigt und zuletzt bei LexisNexis das Buch "Home Office und mobiles Arbeiten" veröffentlicht.