Arbeitsrecht

Anwendungs- und Verteilungsfragen der fiktiven Normalarbeitszeit

Florian Mosing

Die fiktive Normalarbeitszeit dient dazu, entgeltfortzahlungspflichtige Abwesenheitszeiten der Arbeitnehmer innerhalb eines Gleitzeitsystems zu administrieren. Deren Anwendung führt in der Praxis zu zahlreichen Problemen, deren Lösung der folgende Beitrag nachgeht.

Innerhalb eines Gleitzeitsystems gestaltet sich die Entgeltfortzahlungspflicht für den Arbeitgeber anders als in sämtlichen anderen Arbeitszeitsystemen. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Arbeitnehmer für den jeweiligen Arbeitstag keinen konkreten Arbeitszeitvorgaben unterliegt. Stattdessen kann er innerhalb gewisser fix vorgegebener Gleitparameter seine An- und Abwesenheiten selbst regeln. Aus diesem Grund weiß der Arbeitgeber bspw nicht, wie der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hätte, wenn ein Arbeitstag krankheitsbedingt entfallen ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/155

17.03.2024
Heft 3/2024
Autor/in
Florian Mosing

Priv.-Doz. Mag. Dr. Florian Mosing ist Leiter des Ressorts Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Steiermark. Nebenberuflich ist er Geschäftsführer des Erzherzog-Johann-Zukunftfonds sowie Fachhochschul- und Universitätslektor.