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APAB-Fortbildungsrichtlinie - BGBl

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

In BGBl II 2024/211 wurde die RL der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie - APAB-FRL) kundgemacht, die mit 31. 8. 2024 in Kraft tritt.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/385

14.08.2024
Heft 8/2024