"Große Unterschiede gibt es nicht mehr, was die Rechte von Arbeitern und Angestellten betrifft, nun sollen auch die letzten Ungleichheiten beseitigt werden."1 Mit diesen Worten leitet die Parlamentskorrespondenz die Neuregelung der Entgeltfortzahlung bei Krankheiten und Unfällen sowie der Kündigungsfristen und -termine ein. Die Änderungen wurden im Eilverfahren vor den letzten Nationalratswahlen ohne Begutachtung im Parlament beschlossen2 und am 13. 11. 2017 im BGBl kundgemacht.3 Was wurde dabei geändert, wann treten die Änderungen in Kraft, wurden wirklich "die letzten Ungleichheiten beseitigt" und sind Arbeitsverträge anzupassen?
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