Arbeiterkammern beraten Konsumenten und vertreten sie auch außergerichtlich, etwa bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Diese Leistungen werden auch durch Personen erbracht, die nicht Kammermitglieder sind. Der Beitrag geht der Frage nach, ob sich Rechtsanwälte gegen die darin liegende Konkurrenzierung mit den Mitteln des Lauterkeitsrechts wehren können.
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