Wirtschaftsrecht

Arbeiterkammer: Beratungsberechtigt in Konsumentenschutzangelegenheiten?

Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler

Arbeiterkammern beraten Konsumenten und vertreten sie auch außergerichtlich, etwa bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Diese Leistungen werden auch durch Personen erbracht, die nicht Kammermitglieder sind. Der Beitrag geht der Frage nach, ob sich Rechtsanwälte gegen die darin liegende Konkurrenzierung mit den Mitteln des Lauterkeitsrechts wehren können.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/130

16.03.2011
Heft 3/2011
Autor/in
Friedrich Rüffler

Friedrich Rüffler ist Professor am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Wien (Juridicum). Er ist Autor zahlreicher Publikationen zum Gesellschaftsrecht (zB GmbH-Kommmentar gemeinsam mit Koppensteiner, 3. Auflage, LexisNexis), zum Wettbewerbsrecht und zum europäischen Wirtschaftsrecht.