Steuerrecht aktuell

Arbeitnehmer oder Mitunternehmer?

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Gestaltungsspielräume in der Abgrenzung der Arbeitnehmer- und Mitunternehmerqualität

Menschen können als Arbeitnehmer (§ 25 EStG) oder als Mitunternehmer (§ 23 Z 2 EStG) in einem Betrieb arbeiten. Die Gestaltungsspielräume werden in einem Beispiel gezeigt.

Ein Handwerksbetrieb (zB Tischlerei) ist als Gewerbebetrieb nach § 23 EStG zu qualifizieren. Der bisherige Einzelunternehmer (eine natürliche Person) möchte seine Schlüsselarbeitskräfte stärker in seinen Betrieb einbinden und am Betriebserfolg beteiligen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2015/511

01.07.2015
Heft 13/2015
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.