Arbeitsrecht

Arbeitnehmerbeiträge zur Altersversorgung und Kollektivvertrag

Ulrich Runggaldier

Zugleich eine Anmerkung zu OGH 28. 8. 1991, 9 Ob A 115/91

Der OGH spricht in seiner Entscheidung vom 28. 8. 1991, 9 Ob A 115/91 1), aus, daß die „Kollektivvertragsparteien mit der Verpflichtung der AN zur Leistung von Beiträgen zur Altersversorgung die ihnen mit § 2 Abs 2 ArbVG übertragene Rechtssetzungskompetenz überschreiten“. Zur Begründung wird ausgeführt, daß das betriebliche Ruhegeld nur insoweit eine Arbeitgeberleistung mit Entgeltcharakter sei, als es nicht durch Beiträge des AN finanziert werde. Nur im Umfang der Finanzierung durch den Arbeitgeber könnten die Ruhegeldordnungen daher dem aus dem Arbeitsverhältnis entspringenden Entgeltanspruch zugerechnet werden. Hingegen könne die Verpflichtung des AN zur Leistung von Beiträgen für seine Altersversorgung nicht aus dem Arbeitsverhältnis abgeleitet werden und bilde auch nicht den typischen Inhalt eines Arbeitsvertrages. Durch Kollektivvertrag sei aber gem § 2 Abs 2 ArbVG nur „der typische, wesentliche oder regelmäßig wiederkehrende Inhalt eines Arbeitsverhältnisses regelbar“. Insb gehörten zum typischen Inhalt des Arbeitsverhältnisses jedenfalls nicht Regelungen über die Verwendung des dem AN zu zahlenden Entgelts. Im übrigen habe diesem Umstand auch der Gesetzgeber mit der Bestimmung des § 3 Abs 4 BPG Rechnung getragen, welche vorschreibe, daß der AN zur Leistung von Pensionsbeiträgen nicht im Wege der Rechtsgestaltung durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung, sondern nur durch individuelle Vereinbarung verpflichtet werden könne.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1991, 361

01.12.1991
Heft 12/1991
Autor/in
Ulrich Runggaldier

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier war Professor für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Schwerpunkte: Europäisches Arbeits- und Sozialrecht; Kollektives Arbeitsrecht; Recht der betrieblichen Altersversorgung; Sozialversicherungsrecht.