Ein Arbeitgeber ist, da er personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter verarbeitet, datenschutzrechtlicher Verantwortlicher iSd DSGVO. Somit kommen den Arbeitnehmern auch die Betroffenenrechte nach Maßgabe der DSGVO zu. Zum Umfang dieser Berechtigungen liegen bereits Entscheidungen der DSB vor. Da dieses Thema für die Praxis von Relevanz ist, wird darauf - unter Einbeziehung der einschlägigen Erkenntnisse - kurz eingegangen. Dabei sollen auch offene Fragen angerissen und mit Lösungsansätzen versehen werden.
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