Arbeitsrecht

Arbeitnehmerrechte nach der DSGVO

Dr. Andreas Gerhartl

Ein Arbeitgeber ist, da er personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter verarbeitet, datenschutzrechtlicher Verantwortlicher iSd DSGVO. Somit kommen den Arbeitnehmern auch die Betroffenenrechte nach Maßgabe der DSGVO zu. Zum Umfang dieser Berechtigungen liegen bereits Entscheidungen der DSB vor. Da dieses Thema für die Praxis von Relevanz ist, wird darauf - unter Einbeziehung der einschlägigen Erkenntnisse - kurz eingegangen. Dabei sollen auch offene Fragen angerissen und mit Lösungsansätzen versehen werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/496

25.09.2019
Heft 9/2019
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.