Arbeitsrecht

Arbeits- und Datenschutzrechtliches zu Personalakten

Dr. Andreas Gerhartl

Zwar ist der Arbeitgeber nicht zur Führung von Personalakten über seine Arbeitnehmer verpflichtet, dennoch ist dies üblich und idR auch zweckmäßig. Nähere Vorschriften über die Führung von Personalakten fehlen jedoch, sodass Zweifelsfragen anhand allgemeiner Grundsätze und Prinzipien gelöst werden müssen.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/147

23.03.2016
Heft 3/2016
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.