Im Jahr 2016 gab es 16.311 neue Arbeitsgerichtsverfahren.1 Laut dem Statistischen Jahrbuch 2017 der Statistik Austria sind im Jahr 2015 in Österreich noch 17.202 arbeitsgerichtliche Verfahren neu gerichtsanhängig geworden. Die Verteilung auf die Bundesländer stellt sich dabei wie folgt dar: Burgenland 368, Kärnten 1.343, Niederösterreich 2.209, Oberösterreich 1.871, Salzburg 1.359, Steiermark 2.174, Tirol 1.113, Vorarlberg 594 und Wien 6.171.2 Unabhängig von der Statistik kann aber jeder Arbeitgeber oder Arbeitnehmer als Kläger oder Beklagter mit einem Gerichtsverfahren in Arbeitsrechtssachen konfrontiert sein. Die Frage der Risikobeurteilung als Bestandteil der Prozessvorbereitung ist selbst dann relevant, wenn ein Gerichtsverfahren durch eine außergerichtliche Lösung vermieden werden soll. Dieser Beitrag soll ohne Anspruch auf Vollständigkeit einen Überblick zum arbeitsgerichtlichen Verfahren und Anregungen für die Prozessvorbereitung und Risikobeurteilung geben.
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