Eine in Österreich immer beliebter werdende Form der „Privatisierung“ besteht darin, daß Gebietskörperschaften von ihnen bislang wahrgenommene Funktionen auf - sei es eigens gegründete, sei es schon bestehende - private Rechtsträger (zB Kapitalgesellschaften) übertragen. Zu erwähnen ist etwa die in Österreich bereits mehrfach erfolgte Ausgliederung kommunaler Betriebe, wie zB Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, aber auch Krankenhäuser etc. Zahlreiche „Ausgliederungen“ erfolgten bislang durch (Bundes- oder Landes-)Gesetz, wobei diese Gesetze (zumindest im Bundesbereich) - soweit überblickbar - idR einen Arbeitsvertragsübergang anordneten und nicht eine Zurverfügungstellung von Bediensteten einer Gebietskörperschaft an einen privaten Rechtsträger unter Aufrechterhaltung der Dienstgeberstellung der Gebietskörperschaft1).
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