In seinem Erkenntnis vom 11. 2. 2020, RV/4100436/2017, hat sich das BFG mit der Behandlung von Arbeitslosengeld im internationalen Steuerrecht auseinandergesetzt. Der folgende Beitrag untersucht die konkrete Würdigung des BFG insb vor dem Hintergrund der Grundsätze des OECD-MA.
Im Erkenntnis des BFG vom 11. 2. 2020, RV/4100436/2017, ging es um einen Steuerpflichtigen mit abkommensrechtlicher Ansässigkeit iSd Art 4 Abs 1 DBA-Schweiz in Österreich, der bei einem schweizerischen Unternehmer als Bauarbeiter in der Schweiz beschäftigt sowie einige Tage arbeitslos war.1 Die Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Bauarbeiter waren aufgrund des in der Schweiz ansässigen Arbeitgebers auf Grundlage von Art 15 Abs 1 iVm Art 23 Abs 2 DBA-Schweiz in Österreich unter Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer zu besteuern. Während sich die rechtliche Würdigung bis dahin quasi direkt aus dem Gesetz ablesen lässt, birgt die abkommensrechtliche Behandlung von Arbeitslosengeld durchaus Diskussionspotential.
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